Kurtaxen und Tourismusabgaben

In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Meist erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende bis einschließlich 26. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen Ermäßigungen. Diese Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Satzungen der Gemeinden. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.

Kurtaxe in Klink

mit den Ortsteilen Eldenburg Süd, Grabenitz und Sembzin

Die Kurabgabe beträgt für jeden Aufenthaltstag und pro Person vom 1. März bis 31. Oktober 2,00 Euro und vom 1. November bis 28./29. Februar 1,00 Euro. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr zahlen die Hälfte. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis einschließlich 5. Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Gemeinde Klink

Kurtaxe in Waren (Müritz)

mit den Ortsteilen Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Eldenholz, Eldenburg, Jägerhof, Schwenzin, Warenshof und Rügeband

Die Kurabgabe beträgt pro Übernachtung und pro Person in der Hauptsaison vom 1.April bis 31.Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1.November bis 31.März 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15.Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Stadt Waren (Müritz)

Stand: Januar 2022
Müritzpromenade in Waren (Müritz)

Müritzpromenade in Waren (Müritz)

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